Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter der Software STAGEBEAT ist CR Entertainment, Inhaber Christian Rutsch, Bollweg 2, 32676 Lügde, Deutschland, USt-IdNr. DE349481062, nachfolgend „Anbieter“.
STAGEBEAT richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen sowie an Vereine. Der Kunde nutzt STAGEBEAT im Rahmen seiner gewerblichen, selbständigen beruflichen oder vereinsbezogenen Tätigkeit. Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Vereine werden ausdrücklich genannt, weil ein Verein nicht in jedem Fall Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Sie sind gleichwohl Kunden im Sinne dieser Bedingungen.
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von STAGEBEAT zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Leistungsgegenstand
STAGEBEAT ist eine Software zur Ablaufplanung von Veranstaltungen. Sie wird als Dienst über das Internet bereitgestellt (Software as a Service). Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software bestimmungsgemäß zu nutzen.
Künstlerinnen und Künstler, Technik, Crew und weitere Beteiligte des Kunden nutzen die Software über persönliche Zugangs-Links ohne eigenes Konto und ohne eigene Kosten.
3. Vertragsschluss und Konto
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Paket auswählt und den Bestellvorgang abschließt. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und zutreffende Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Ohne vollständige Kontaktdaten kann die Software nicht genutzt werden.
Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Kunde haftet für Handlungen, die über sein Konto vorgenommen werden, soweit er dies zu vertreten hat.
3a. Bestellung, Bestätigung und Speicherung
Vor dem Absenden einer Bestellung kann der Kunde seine Eingaben prüfen und berichtigen. Nach Eingang der Bestellung bestätigt der Anbieter diese unverzüglich in Textform. Diese Bedingungen kann der Kunde jederzeit unter stagebeat.app/agb.html abrufen, ausdrucken und speichern; sie werden ihm zusätzlich mit der Bestätigung übermittelt.
Da der Vertrag nicht mit Verbrauchern geschlossen wird, gelten die Vorgaben des § 312i Abs. 1 BGB nach § 312i Abs. 2 BGB nur eingeschränkt. Der Anbieter hält sie gleichwohl ein, soweit vorstehend beschrieben.
3b. Freischaltung und unentgeltliche Nutzung
Der Anbieter prüft jede Anmeldung und schaltet das Konto frei. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
Stellt der Anbieter STAGEBEAT im Einzelfall unentgeltlich bereit, etwa zum Kennenlernen, wird daraus nie automatisch ein kostenpflichtiger Vertrag. Ein Paket kommt nur zustande, wenn der Kunde es nach Ziffer 3 ausdrücklich bestellt. Ein Anspruch auf eine unentgeltliche Nutzung besteht nicht. Im Übrigen gelten diese Bedingungen für sie entsprechend, soweit sie nicht Preise und Zahlung betreffen.
4. Preise, Zahlung, Laufzeit
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Konto angezeigten Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe.
Ein Event-Pass gilt für eine einzelne Veranstaltung und verlängert sich nicht. Die Pakete Jahr und Agentur laufen zwölf Monate und verlängern sich automatisch um denselben Zeitraum, sofern sie nicht bis zum Ende der laufenden Periode gekündigt werden. Die Kündigung ist jederzeit im Konto über die Verwaltungsseite möglich.
5. Kein Widerrufsrecht
Nach Ziffer 1 werden Verträge ausschließlich mit Unternehmern, juristischen Personen und Vereinen geschlossen. Der Kunde bestätigt das bei der Anmeldung ausdrücklich; eine Anmeldung als Verbraucher ist nicht vorgesehen und wird serverseitig nicht zugelassen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht daher nicht.
Die Widerrufsbelehrung wird nur für den Fall vorgehalten, dass STAGEBEAT künftig auch an Verbraucherinnen und Verbraucher abgegeben wird. Sie ist derzeit nicht Bestandteil des Vertrages.
6. Verfügbarkeit
Der Anbieter ist um eine hohe Verfügbarkeit bemüht, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt und außerhalb üblicher Veranstaltungszeiten durchgeführt. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesagt.
Der Ablauf einer laufenden Veranstaltung wird auf dem Gerät des Nutzers zwischengespeichert und läuft bei einer kurzen Störung der Internetverbindung weiter. Eine Gewähr dafür, dass sämtliche Funktionen ohne Verbindung zur Verfügung stehen, wird nicht übernommen.
Der Anbieter ist von seinen Leistungspflichten befreit, solange und soweit die Erbringung durch Umstände außerhalb seines Einflussbereichs verhindert wird. Dazu zählen insbesondere Ausfälle des Rechenzentrums oder der Netzanbindung, Störungen des Strom- oder Telekommunikationsnetzes, Angriffe auf die Erreichbarkeit der Dienste, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe und Naturereignisse. Ebenso wenig schuldet der Anbieter die Verfügbarkeit des Mobilfunknetzes oder des WLAN am Veranstaltungsort und die Funktionsfähigkeit der Endgeräte der Beteiligten.
Der Kunde weiß, dass eine Veranstaltung auch ohne die Anwendung durchführbar sein muss. Er ruft den Ablauf vor Beginn als Ausdruck ab und hält ihn vor Ort bereit. Unterlässt er das, ist dies bei der Bemessung eines Schadens als Mitverschulden zu berücksichtigen.
7. Pflichten des Kunden, Daten Dritter
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass er berechtigt ist, die von ihm eingegebenen Daten Dritter (insbesondere Namen, Rollen und Spielzeiten von Künstlern, Technik und Crew) zu verarbeiten und an den Anbieter zu übermitteln. Der Anbieter verarbeitet diese Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden; hierfür wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Er ist Bestandteil des Vertrages und wird dem Kunden vor der ersten Nutzung zum Abschluss angeboten.
STAGEBEAT ist ein Hilfsmittel für die Ablaufplanung. Die Verantwortung für die Durchführung der Veranstaltung bleibt beim Kunden. Das gilt insbesondere für die Einhaltung von Sperrstunden und behördlichen Auflagen, für Sicherheit und Ordnung am Veranstaltungsort sowie für die Unterrichtung der Beteiligten. Der Kunde hält für den Ausfall technischer Hilfsmittel einen Rückfallweg bereit; die Anwendung stellt hierfür einen Ausdruck des Ablaufs bereit.
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für das Erscheinen oder die Pünktlichkeit von Künstlern, Mitarbeitern oder sonstigen Beteiligten und keine Verantwortung für die Richtigkeit der vom Kunden oder dessen Beteiligten eingegebenen Informationen. Er schuldet weder den störungsfreien Ablauf noch den wirtschaftlichen Erfolg einer Veranstaltung und ersetzt keine organisatorischen, technischen oder sicherheitsbezogenen Maßnahmen des Kunden.
STAGEBEAT wird über das Internet bereitgestellt und benötigt für den Austausch von Daten eine bestehende Verbindung. Für die Netzanbindung am Veranstaltungsort sowie für die Endgeräte der Beteiligten ist der Kunde verantwortlich. Besteht keine Verbindung, bleibt der zuletzt übertragene Stand auf dem jeweiligen Gerät sichtbar; Änderungen werden in dieser Zeit weder empfangen noch übermittelt.
8. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Kunde kann seine Daten jederzeit selbst ausleiten (Ziffer 10).
Als vertragstypischer, vorhersehbarer Schaden gilt bei diesem Vertrag in der Regel ein Betrag in Höhe der Vergütung, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für die Nutzung von STAGEBEAT gezahlt hat. Diese Angabe beschreibt den Regelfall und schließt die Geltendmachung eines im Einzelfall nachweisbar höheren vorhersehbaren Schadens nicht aus.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einnahmen, Ansprüche Dritter gegen den Kunden und sonstige mittelbare Schäden.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren in zwölf Monaten ab Kenntnis. Das gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz; für diese gelten die gesetzlichen Fristen.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleiben unberührt.
9. Datenspeicherung und Löschung
Veranstaltungen werden nach ihrem letzten Veranstaltungstag 30 Tage aufbewahrt und danach automatisch gelöscht. Wurde nach dem Veranstaltungstag noch etwas geändert, zählen die 30 Tage ab dieser Änderung; eine Veranstaltung ohne Datum wird 30 Tage nach der letzten Änderung gelöscht. Der Kunde kann Veranstaltungen jederzeit selbst löschen. Löscht der Kunde sein Konto, werden auch seine Veranstaltungen gelöscht.
10. Datenübertragbarkeit und Anbieterwechsel
Diese Ziffer setzt die Vorgaben der Verordnung (EU) 2023/2854 (Datenverordnung) für den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten um. Der Kunde kann jederzeit zu einem anderen Anbieter, auf eine eigene Infrastruktur vor Ort oder auf eine andere Betriebsform wechseln.
10.1 Einleitung und Fristen
Der Kunde leitet den Wechsel in Textform ein. Die Kündigungsfrist für die Einleitung beträgt höchstens zwei Monate. Der Übergangszeitraum, in dem der Anbieter den Wechsel unterstützt, beträgt 30 Kalendertage ab Zugang der Mitteilung.
Ist der Wechsel in diesen 30 Tagen technisch nicht durchführbar, teilt der Anbieter dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach der Mitteilung mit, begründet es und verlängert den Übergangszeitraum angemessen, längstens jedoch um sechs Monate. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmalig um eine von ihm bestimmte Dauer verlängern.
10.2 Betrieb während des Wechsels
Während des Übergangszeitraums stellt der Anbieter den vollen Funktionsumfang weiter bereit und hält das gewohnte Sicherheitsniveau aufrecht. Laufende Veranstaltungen werden durch einen Wechsel nicht beeinträchtigt.
10.3 Was exportiert werden kann
Der Kunde kann jederzeit und ohne Mitwirkung des Anbieters einen vollständigen Export in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (JSON) abrufen. Er enthält die Stammdaten des Kontos, sämtliche Veranstaltungen mit Zeitplan, Bühnen, Beteiligten, Rollen, Chat-Verläufen und Protokoll sowie die Zugriffszeiten. Hinterlegte Unterlagen lassen sich einzeln herunterladen, der Zeitplan zusätzlich als Druckblatt ausgeben.
Nicht exportierbar sind ausschließlich die Zugangsschlüssel der persönlichen Links sowie interne Betriebsdaten des Dienstes. Die Zugangsschlüssel bleiben bewusst außen vor, weil sie Zugriff auf die Veranstaltung gewähren; sie sind für den Wechsel auch nicht erforderlich, da der neue Anbieter eigene Zugänge vergibt.
Aufbau und Felder des Exports sind unter stagebeat.app/export-formate.html beschrieben und werden dort aktuell gehalten.
10.4 Abrufzeitraum und Löschung
Nach dem Ende des Übergangszeitraums kann der Kunde seine Daten noch mindestens 30 weitere Tage abrufen. Danach werden alle exportierbaren Daten vollständig gelöscht; für Veranstaltungen gilt zusätzlich die kürzere Frist nach Ziffer 9. Die Löschung erstreckt sich auf Sicherungen nach deren üblichem Umlauf von 14 Tagen.
10.5 Entgelte
Für den Wechsel und für den Export erhebt der Anbieter kein Entgelt, weder für den Vorgang selbst noch für die Datenübertragung.
11. Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Unternehmer, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters, derzeit Lügde.
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.